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2009
Jul
23

Förderkreis-Beitragsordnung

Förderkreis SVG Lüneburg
 
Beitragsordnung
 
gem. § 7 der Vereinssatzung
 
 
 
§ 1 Geltungsbereich
Diese Beitragsordnung gilt für die Mitglieder des „Förderkreises SVG Lüneburg.
 
 
§ 2 Beitragspflicht
Alle Mitglieder sind beitragsverpflichtet.
 
 
§ 3 Zahlungsweise
Die Beiträge sind halbjährlich oder jährlich im Voraus zum 1.Januar und 1. Juli eines Jahres zu leisten. Sie werden vom Verein im Lastschriftverfahren eingezogen oder durch das Mitglied auf das Vereinskonto überwiesen.
Bei einem Austritt aus dem Verein sind dem austretenden Mitglied vorausgezahlte Mitgliedsbeiträge auf Antrag zu erstatten.
 
 
§ 4 Beitragshöhe/ Spenden
Der monatliche Mindestbeitrag für ein Vereinsmitglied beträgt: 2 EURO
Mitglieder können auf eigenen Wunsch ihren Beitrag über dem Mindestbeitrag festlegen. Da die Förderung des Volleyballsports insbesondere auf finanziellem Wege erfolgt, dient es dem Vereinszweck, wenn Vereinsmitglieder über ihre Mitgliedsbeiträge hinaus Spenden leisten. Spenden von Nicht-Vereinsmitgliedern sind ebenfalls erwünscht.
Ferner besteht die Möglichkeit, auch mit Sachspenden den Volleyballsport zu unterstützen.
 
 
§ 5 Zahlungsbestätigungen / Spendenbescheinigungen
Auf Wunsch wird den Mitgliedern durch den Vorstand i.S.d. § 26 BGB eine Zahlungsbestätigung über die geleisteten Mitgliedsbeiträge erteilt.
Sofern es der Spender wünscht, wird ihm darüber hinaus eine förmliche Spendenbescheinigung zur steuerlichen Geltendmachung des gespendeten Betrages erteilt. Die förmlichen Spendenbescheinigungen für Geld- oder Sachspenden sind von dem/der 1. Vorsitzenden und/oder dem/der Kassenwart/in der SVG Lüneburg zu unterzeichnen.
 
 
§ 6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 14.04.2009 in Kraft.

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